Nachholbedarf bei den Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie

Die aktuelle Situation stellt uns alle vor enorme Herausforderungen, die Covid-19-Pandemie erfolgreich einzudemmen. Gerade darum ist es von höchster Bedeutung, dass die Maßnahmen der Behörden klar verständlich und mit Bedacht kommuniziert werden.

Die aktuelle Situation stellt uns alle vor enorme Herausforderungen, die Covid-19-Pandemie erfolgreich einzudemmen. Gerade darum ist es von höchster Bedeutung, dass die Maßnahmen der Behörden klar verständlich und mit Bedacht kommuniziert werden.

„Die Allgemeinverfügung des Landrates vom 17.11.2020 lässt klare Kommunikation leider vermissen und sorgt in Kitas und bei den Eltern leider eher für Verwirrung. So wird das Verständnis der Bevölkerung für die notwendigen Maßnahmen strapaziert.“, so die Kreistags- und Landtagsabgeordnete der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt.

Wie im Artikel der SVZ vom 21.11.2020 "Diskussion um Kita-Zeiten" zu lesen, sorgte der Punkt 3 der Verfügung für Fragezeichen und Unsicherheit bei den Trägern. Dieser untersagt offene und teiloffene Angebote in Kindertageseinrichtungen bis zum 30.11.2020. Die Formulierung lässt einigen Spielraum und führt zu unterschiedlichen Auslegungen in den verschiedenen Einrichtungen.

Weiterhin bereitet der zeitliche Ablauf Schwierigkeiten. Zuletzt wurden die neuen Regelungen den Verantwortlichen erst am Vorabend ihres Inkrafttretens zugestellt und veröffentlicht. Das lässt den Betroffenen keinerlei Zeit die Umsetzung der Maßnahmen vorzubereiten und an Personal und Eltern zu kommunizieren.

„Deshalb ist der Landkreis schnellstmöglich aufgefordert, die besetehenden Unsicherheiten auszuräumen und auch bei zukünftigen Regelungen auf klare Formulierungen zu achten und ausreichend Zeit zur Umsetzung in den Einrichtungen einzuräumen.“, so Jacqueline Bernhardt weiter.

Die Leidtragenden sind aber mal wieder auch die Eltern. Trotz geöffneter Kindertagesstätten müssen sie die Einschränkungen der Betreuung ihrer Kinder abfedern. Ihnen könnte man nicht erklären, wenn das Betreuungsangebot nur aufgrund schlechter Kommunikation und ohne Notwendigkeit eigeschränkt wurde.