Jugend- und Schulsozialarbeit auf zukunftsfähige Beine gestellt

"Mit der gestrigen Verabschiedung der Richtlinie zur Personalkostenförderung ist es gelungen, den Jugend- und SchulsozialarbeiterInnen in unserem Landkreis Planungssicherheit für ihre Arbeit und den Kindern und Jugendlichen im Kreis Stabilität in der Unterstützung ihrer Entwicklung zu geben.". Mehr Informationen dazu in unserer Pressemitteilung:

Zur gestrigen Beratung der Richtlinie zur Personalkostenförderung für die Jugendarbeit, Jugendsozial- und Schulsozialarbeit erklärt Jacqueline Bernhardt, Kreistagsmitglied der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses:

„Mit der gestrigen Verabschiedung der Richtlinie zur Personalkostenförderung ist es gelungen, den Jugend- und SchulsozialarbeiterInnen in unserem Landkreis Planungssicherheit für ihre Arbeit und den Kindern und Jugendlichen im Kreis Stabilität in der Unterstützung ihrer Entwicklung zu geben.
Ab sofort kann die Personalkostenförderung für bis zu drei Jahre erfolgen, anstatt wie bisher nur für ein Jahr. Damit ist es uns gelungen, eines der wichtigsten Versprechen unserer Fraktionen aus der Kommunalwahl 2014 einzulösen.“
Bernhardt weiter: „Unserer Fraktion ist es von Anfang an wichtig gewesen, dass auch auf hohe, qualitative Standards in der Jugend- und Schulsozialarbeit geachtet wird. Deshalb haben wir zu den vorgelegenen Qualitätsstandards Änderungsanträge gestellt, vor allem zur sprachlichen und inhaltlichen Präzisierung der Vorlagen. Wichtig war es uns beispielsweise, dass die Jugendarbeit nicht in der Richtlinie für Jugendsozialarbeit behandelt wird. Eine Vermischung der beiden Gebiete ist unter fachlichen und rechtlichen Aspekten falsch und unter Anbetracht des Existierens einer eigenen Richtlinie für Jugendarbeit im Kreis unangebracht.
Außerdem ist es gelungen die Verwaltungskostenpauschale für die Träger um weitere 200 Euro pro Jugend- oder Schulsozialarbeiter und Jahr auf 600 Euro anzuheben. Ein weit reichenderer Antrag vom Kreisjugendring, die Verwaltungspauschale auf 1000 Euro zu erhöhen, wurde nicht angenommen, da die finanziellen Auswirkungen nicht durch Zahlen unterlegt werden konnten. Leider wurde dieser weitreichende Vorschlag auch nicht in den Vorberatungen im zuständigen Unterausschuss angesprochen. Er wird nun allerdings geprüft und nachträglich behandelt.“