Bahr folgt bei Korruption der Opposition, aber nur halbherzig

"Es ist hohe Zeit, dass der Gesundheitsminister angefangen hat bei der Problematik Korruption umzudenken. Bislang hielt die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen für ausreichend, während alle Oppositionsparteien schon längst Anträge zum Verbot von Korruption vorgelegt haben. Allerdings offenbart der vorliegende Entwurf einige Mängel, die noch behoben werden müssen." sagt Martina Bunge zur Ankündigung des Gesundheitsministers Bahr gegen Korruption bei Ärzten vorzugehen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag weiter:

"Die inoffizielle Formulierung, die mir vorliegt, geht in die richtige Richtung, aber es bleiben Mängel, die in der Umsetzung aus dem Gesetz einen zahnlosen Tiger machen können. Nach erster Durchsicht komme ich zu dem Schluss, dass die Annahme von Vorteilen grundsätzlich straffrei bleiben soll, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Arzt deshalb ein bestimmtes Medikament verordnet hat. Dieser Nachweis wird in der Praxis nicht zu führen sein, daher brauchen wir hier Regelungen, die der Vorteilsnahme im Strafgesetzbuch entsprechen. Ebenso erscheint die Begrenzung der Strafbarkeit auf große Vorteile sehr fraglich. Hier wäre es umgekehrt sinnvoller, Bagatellvorteile wie Kugelschreiber etc. von der Strafe auszuschließen. Ein weiterer Schwachpunkt ist, dass die Strafverfolgung nur auf Antrag ganz bestimmter Personengruppen erfolgen soll. Hier wird die Strafverfolgung unnötig eingeschränkt. Zuletzt bleibt abzuwarten, ob Schwarz-Gelb tatsächlich ein entsprechendes Gesetz einbringen wird oder ob es sich eher um einen Mediencoup von Gesundheitsminister Bahr handelt."