Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten weiterhin zu lang

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten 2019“ (Drs.: 7/5062) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Die Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern sind nach wie vor zu lang. Besonders in sozialgerichtlichen Streitigkeiten, bei denen es um existenzielle Fragen wie Sozialleistungen oder Rente geht, sind durchschnittlich 20 Monate bei den Sozialgerichten und sogar über 32 Monate beim Landessozialgericht nicht hinnehmbar. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf eine zeitnahe Entscheidung in ihren Angelegenheiten.

Um kürzere Verfahrenslaufzeiten zu erreichen, ist mehr Personal erforderlich. Gut qualifizierte Juristinnen und Juristen sind mittlerweile jedoch Mangelware. Hier hat die Regierung die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt. Die Verfahrenslaufzeiten in der Sozialgerichtsbarkeit waren in Mecklenburg-Vorpommern zwar schon immer recht hoch, schossen aber ab 2014 noch einmal in die Höhe. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätte die juristische Ausbildung im Land deutlich ausgebaut werden müssen, und zwar an beiden juristischen Fakultäten. Jetzt muss schnellstens gehandelt werden. Die Ausbildung in Greifswald muss verbessert und der Studiengang Rechtswissenschaften auch in Rostock wieder angeboten werden.“