Stellungnahme zum SVZ-Artikel „Kreisjugendring warnt vor Stellenabbau“ vom 01.06.2018

„Mit Verwunderung habe ich die Einschätzung des Vorsitzenden des Kreisjugendrings, Herrn Nico Conrad, zur Richtlinie der Personalkostenförderung für Jugend- und Schulsozialarbeit zur Kenntnis genommen.", sagt die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Jacqueline Bernhardt. Ihre Einschätzung hier:

Jacqueline Bernhardt, Kreistagsmitglied und Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, erklärt zur Kritik des Kreisjugendrings an der kürzlich verabschiedeten Richtlinie zur Personalkostenförderung für Jugend- und Schulsozialarbeit:

„Mit Verwunderung habe ich die Einschätzung des Vorsitzenden des Kreisjugendrings, Herrn Nico Conrad, zur Richtlinie der Personalkostenförderung für Jugend- und Schulsozialarbeit zur Kenntnis genommen.

Die Einführung der Drittelfinanzierung, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wurde, basiert auf der Tatsache, dass es bisher keine Regelungen gab, wer sich wie beteiligt. Es kam zu einer ungleichen Beteiligung an der Finanzierung durch Gemeinden. Hier Gerechtigkeit für alle Gemeinden zu verankern ist auch der Aufgabe des Landkreises geschuldet, für Ausgleich zu sorgen. Eine unbelegte Drohkulisse eines kreisweiten Stellenabbaus ist nicht hilfreich, zumal der Jugendhilfeausschuss sinnvolle und bedarfsorientierte Ausnahmen, beispielsweise für unter Haushaltsvorbehalt stehende Gemeinden, treffen kann.

Unserer Fraktion ist es von Anfang an wichtig gewesen, dass auch auf hohe, qualitative Standards in der Jugend- und Schulsozialarbeit geachtet wird. Deshalb haben wir zu den vorgelegenen Qualitätsstandards Änderungsanträge gestellt, vor allem zur sprachlichen und inhaltlichen Präzisierung der Vorlagen. Wichtig war es uns beispielsweise, dass die Jugendarbeit nicht in der Richtlinie für Jugendsozialarbeit mit behandelt wird. Zur Jugendarbeit existiert bereits eine Richtlinie im Landkreis. Beides miteinander zu vermischen ist unter fachlichen und rechtlichen Aspekten unangebracht.

Außerdem ist es gelungen die Verwaltungskostenpauschale für die Träger um weitere 200 Euro pro Jugend- oder Schulsozialarbeiter und Jahr auf 600 Euro anzuheben. Der weit reichendere Antrag vom Kreisjugendring, die Verwaltungspauschale auf 1000 Euro zu erhöhen, wurde nicht angenommen, da die finanziellen Auswirkungen nicht durch Zahlen unterlegt werden konnten. Leider wurde dieser weitreichende Vorschlag auch nicht in den Vorberatungen im zuständigen Unterausschuss angesprochen. Eine nachträgliche Prüfung und Behandlung einer weiteren Erhöhung, wie im Ausschuss vereinbart, zu verschweigen, ist kein guter Stil.

Mehrere Jahre hat sich der Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit Trägern bemüht, eine bestmögliche Lösung zu finden. Mit der breit getragenen Verabschiedung der Richtlinie zur Personalkostenförderung ist es gelungen, den Jugend- und SchulsozialarbeiterInnen in unserem Landkreis Planungssicherheit für ihre Arbeit und den Kindern und Jugendlichen im Kreis Stabilität in der Unterstützung ihrer Entwicklung zu geben. Dieser Erfolg sollte nicht durch mediale Scheindebatten überschattet werden.“

 

Hier der Presseartikel des Kreisjugendrings: Artikel