Statt Ärzten sollten SPD/CDU ihrer Landesregierung Beine machen

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur Debatte über den Antrag der Fraktionen von SPD und CDU „Telemedizinische Möglichkeiten auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen“ (Drs. 7/3236) erklärt Torsten Koplin, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Landtag M-V:

„Viel Text und wenig Inhalt, so kann man den Antrag zusammenfassen. Die Koalitionsfraktionen betonen die Bedeutung und die Chancen der Telemedizin für die Zukunft im Allgemeinen und für M-V im Besonderen – das taten sie schon 2012 – und wollen aktuell Druck auf die Ärzte im Land ausüben. Diese sollen das Fernbehandlungsverbot in ihrer Berufsordnung aufheben, ohne die laufende Diskussion dazu abgeschlossen zu haben. SPD und CDU haben es nicht einmal für notwendig erachtet, vorher mit der Ärztekammer darüber zu reden.

Meine Fraktion hat dies getan und unterstützt die Position der Ärzte im Land: die Ferndiagnose und Fernbehandlung kann im Einzelfall sinnvoll sein und sollte deshalb auch möglich sein, kann aber den Arztbesuch nicht ersetzen. Außerdem müssen vorher unter anderem rechtliche Fragen und die Finanzierung geklärt werden.

SPD und CDU fordern im Antrag weiter, von allen Beteiligten weitere Anstrengungen, um die Telemedizin in M-V besser nutzbar zu machen, vergessen aber dabei, dass die eigene Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht und Beschlüsse des Landtags aus dem Jahr 2015 bis heute nicht umgesetzt hat.

Im Mai 2015 hatte der Landtag auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU die Landesregierung aufgefordert, den Telemedizinbeirat wieder einzuberufen und das Konzept ‚Telematik im Gesundheitswesen‘ weiterzuentwickeln. Ähnlich lautende Forderungen hatte auch die Enquete-Kommission 2016 erhoben. Passiert ist bis heute nichts.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, endlich die Beschlüsse des Landtags und die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission umzusetzen und nicht länger als Bremsklotz bei der Entwicklung sowie beim verantwortungsvollen Einsatz der Telemedizin in M-V zu agieren.“