Marko Schmidt – Vorsitzender des Kreisvorstandes – zur Wahl von Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern

Die Wahl von Barbara Borchardt (DIE LINKE. Ludwigslust-Parchim) zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern schlägt bundesweit derzeit medial hohen Wellen, insbesondere durch den konservativen und rechten Rand der politischen Landschaft werden derzeit schwere Geschütze aufgefahren. Aber nicht nur: auch sogenannte Verfassungsrechtler mit eigentlich wissenschaftlicher Expertise melden sich aktuell mit fragwürdigen Statements zu Wort.

Zur Wahl von Barbara Borchardt (DIE LINKE.) zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg- Vorpommern und zum Beitrag des Nordmagazins am 20.05.2020 erklärt der Kreisvorsitzende des Kreisverbandes DIE LINKE. Ludwigslust- Parchim, Marko Schmidt, folgendes:

Wenn der rechte Rand der politischen Landschaft zur Wahl einer Linken als Verfassungsrichterin geifert, hetzt, schockiert ist und sich vor Entsetzen überschlägt, dann ist das erklärbar und nicht verwunderlich. Wäre es nicht so, hätte DIE LINKE etwas verkehrt gemacht. Barbara Borchardt zu unterstellen, sie würde nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, weil sie Mitglied der Antikapitalistischen Linken sei, ist vollkommen absurd. An keiner Stelle des Grundgesetzes steht, dass ausschließlich die kapitalistische Weltordnung zulässig ist. Selbst das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits im Jahr 1954: „Die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung ist zwar eine nach dem Grundgesetz mögliche Ordnung, keineswegs aber die allein mögliche.“. Daher kann eine Linke als Verfassungsrichterin nur als Bereicherung empfunden werden. Skandalös ist nicht die Wahl, sondern die Reaktion aus dem rechts- konservativen Spektrum, welche an finsterste Zeiten des kalten Krieges erinnern.

Ein vermeintlicher Verfassungsrechtler namens Michael Brenner, der offensichtlich weder das Grundgesetz als Verfassung und die dazugehörige Rechtsprechung kennt, sollte dagegen seine Berufswahl überdenken. Wenn ein solcher Verfassungsrechtler darüber hinaus eine linke Politikerin, Antifaschistin und ehemalige Landtagsabgeordnete mit dem Faschisten und Rechtspopulisten Höcke gleichsetzt, dann gehört er weder in das öffentlich rechtliche Fernsehen, noch auf einen Lehrstuhl einer Universität.