Landesregierung muss Verflechtungen zwischen Dopingopferhilfeverein (DOH) und den vom DOH empfohlenen Gutachtern aufklären

Karsten KolbePressemeldungen

Zu den heute öffentlich gewordenen Vorwürfen von Prof. Dr. Werner Franke, Claudia Lepping, Henner Misersky und Gerhard Treutlein bezüglich der Antragsstellung zu Leistungen nach dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) erklärt der sportpolitische Sprecher der Linksfraktion, Karsten Kolbe:

„Entgegen der Meinung der Landesregierung in unserer Kleinen Anfrage `Dopingopfer und Antragstellung nach dem 1. und 2. DOHG in Mecklenburg-Vorpommern` (Drs. 7/2703) ist die Form der Antragstellung nach 2. DOHG keineswegs unbedenklich. Experten haben sehr wohl Bedenken sowohl zum gutachterlichen Procedere als auch zur Antragstellung insgesamt.

Es sind durchaus Zweifel daran angebracht, dass beispielsweise ein Gutachten eines Fachmediziners für Inneres nicht verpflichtend bei der Antragstellung ist, obwohl gerade die Einnahme anaboler Steroide nachweislich zu Organschädigungen führt, die dann auch nachgewiesen werden könnten. Diese Lücke im gutachterlichen Verfahren muss unbedingt geschlossen werden, um die Gefahr eines Missbrauches, von dem die oben genannten Experteninnen und Experten in ihrem Schreiben an den Sportausschuss des Bundestages sprechen zu minimieren.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, die potenziell kritischen personellen Verflechtungen zwischen dem DOH und den vom DOH gesondert empfohlenen Gutachtern der Psychiatrie und Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Es hat zumindest Geschmäckle, dass Mediziner, die die Forderung des DOH unterstützen, das Entschädigungsgesetz auszuweiten, zeitgleich in einer Arbeitsgruppe zusammen mit der Vereinsvorsitzenden des DOH und der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu den Folgen des DDR-Staatsdoping forschen. Gleichzeitig werden auf der Website des DOH potentiellen Antragstellerinnen und Antragsstellern genau diese Ärzte als Gutachter empfohlen.“