Bundesteilhabegesetz für M-V: Praxistaugliche Umsetzung noch in weiter Ferne

Torsten KoplinPressemeldungen

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (Drs. 7/3695) erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

Das Landesgesetz zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist unfertig und kommt zu spät. Die Kostenfolgen und die finanziellen Lasten der Kommunen sind noch nicht einmal geklärt. Stillschweigend will die Landesregierung aus SPD und CDU mit diesem Gesetz die Fehlkonstruktion eines anderen Sozialgesetzes stillschweigend korrigieren. Die erhöhten Lasten der Kommunen wurden von der rot-schwarzen Landesregierung bislang in Abrede gestellt. Jetzt gesteht sie mit diesem Gesetz zu, dass die Kommunen für das vergangene Jahr 1,5 Mio. und für das laufende Jahr 2,6 Mio. nachgezahlt bekommen sollen. Denn zwischenzeitlich mussten landesweit mindestens 65 Personalstellen zur Umsetzung geschaffen werden, für die die Kommunen in Vorleistung gegangen sind. SPD und CDU haben alle Warnungen der Linksfraktion und der Kommunen in den Wind geschlagen. Jetzt, da sie mit einer Verfassungsklage konfrontiert sind, die Aussicht auf Erfolg hat, versuchen sie schnell ihre Fehlleistungen zu kaschieren. Ein Landesgesetz kann die grundsätzlichen Webfehler des Bundesgesetzes jedoch nicht beheben.

Die Linksfraktion fordert daher einen Fahrplan für den Ausstieg aus der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Inanspruchnahme von Teilhabe-Leistungen. Dazu gehört auch die Gewährleistung einer einkommens- und vermögensunabhängigen Assistenz und eine klare Definition einer solchen.